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1. Was macht die Willy Scharnow-Stiftung für Touristik?

Die Willy Scharnow-Stiftung für Touristik wurde 1953 von Willy Scharnow gegründet, um die berufliche Ausbildung der Reiseverkehrskaufleute nachhaltig zu verbessern und die Toleranz und Völkerverständigung zu fördern. Dies ist auch heute noch das Ziel der Stiftung, das sie mit ihren sechs Geschäftsfeldern verfolgt.

  • Studienreisen und Seminare
    Die Stiftung veranstaltet gemeinsam mit verschiedenen Leistungsträgern der Tourismus-branche jährlich etwa 98 Seminare und Studienreisen weltweit für Reisebüroexpedienten und Mitarbeiter aus dem Veranstalterbereich.
  • Stipendien für Praktika im Ausland
    Junge Reiseverkehrskaufleute und Studenten der Tourismusbetriebswirtschaft können bei einem Praktikumsaufenthalt im Ausland ein Stipendium in Höhe von EUR 180,- monatlich erhalten.
  • Sprachkurse
    Dank der Projektunterstützung der TUI Deutschland begleitet die Willy Scharnow-Stiftung für Touristik das Erlernen bzw. Vertiefen einer Fremdsprache mit bis zu 50% der Kurskosten (maximal € 500,00). Außerdem werden in Kooperation mit verschiedenen Kulturinstituten Sprachkurse angeboten.
  • Prämierung
    In Zusammenarbeit mit der Fraport AG, der Deutschen Lufthansa AG, der Europa Park Mack KG und der Deutschen Bahn AG prämiert die Stiftung einmal jährlich Reiseverkehrskaufleute und Kaufleute für Tourismus und Freizeit mit Prädikatsabschluss.
  • Willy Scharnow-Preis
    Der Willy Scharnow-Preis wird einmal jährlich an Unternehmen und Institutionen der Tourismusbranche für besondere Leistungen in der Aus- und Weiterbildung verliehen.
  • Willy Scharnow-Institut an der Freien Universität Berlin:
    Wissenschaftliche Forschung zu branchenrelevanten Themen

    Von 1999 bis 2006 führte die FU Berlin wissenschaftliche Projekte im Rahmen des Kooperationsvertrages zum Willy Scharnow-Instituts für Tourismus im Auftrag der Willy Scharnow-Stiftung für Touristik durch. Zur Zeit konzentriert sich die Zusammenarbeit auf den Erhalt und den Ausbau des am Willy Scharnow-Institut angesiedelten Historischen Archivs für Tourismus.

2. Wie finanziert sich die Willy Scharnow-Stiftung für Touristik?

Die Willy Scharnow-Stiftung für Touristik besitzt ein Stiftungskapital von rund 7,4 Millionen Euro. Dieses Stiftungskapital darf allerdings nicht angetastet werden. Die Finanzierung erfolgt durch die Zinserträge aus dem Stiftungskapital und durch Spenden aus der Branche.

3. Wer war Willy Scharnow?

Wilhelm Friedrich Karl Scharnow wurde am 13. Juli 1897 in Bremen geboren. 1954 gründete er die Touristikorganisation Scharnow-Reisen GmbH KG in Hannover. 1956 kooperierte er bereits mit Touropa, 1968 entstand durch die Aufnahme der Unternehmen Hummel Reisen GmbH und Dr. Tigges Fahrten die Touristik Union International KG. 1953 gründete er die Willy Scharnow-Stiftung, 1963 wurde er zum Ehrenmitglied des Deutschen Reisebüro Verbandes ernannt. Mehr Informationen zum Gründer der Stiftung finden Sie hier.

4. Welche Organe besitzt die Stiftung?

Das Kuratorium setzt sich aus 13 prominenten Vertretern der Reisebranche zusammen.

In der Geschäftsstelle der Stiftung in Frankfurt sind ein ehrenamtlicher Geschäftsführer, sowie 3 Angestellte, d.h. die Leiterin der Geschäftsstelle und zwei weitere Mitarbeiterinnen tätig. Desweiteren beschäftigt die Stiftung auch studentische Praktikanten aus touristischen Studiengängen.

5. Wer kann die Angebote der Stiftung nutzen?

Die Teilnahme an den Studienreisen der Stiftung steht grundsätzlich jedem festangestellten Mitarbeiter eines Reisebüros oder eines Reiseveranstalters in Deutschland offen. Dem Anmeldeformular, das Sie hier im Bereich Studienreisen finden, muß ein aktuell gültiger Beschäftigungsnachweis beiliegen. Reisebüroinhaber müssen Ihre aktive Tätigkeit im Verkauf nachweisen. Pro Reise bzw. Veranstaltung und Person muß jeweils ein Anmeldeformular ausgefüllt werden.Nähere Informationen finden Sie bei den Reisebedingungen.

6. Kann man sich für Studienreisen anmelden, für die noch kein Datum und/oder Preis feststeht?

Steht der Preis oder das Datum für eine Reise noch nicht fest, muss auch hier bereits das Anmeldeformular ausgefüllt werden. Bei Bekanntwerden des Preises und/oder des Datums erhält der Teilnehmer eine kostenlose Stornofrist.

Eine Ausnahme dabei bilden die Seminare und Studienreisen, die unter "In Planung" aufgeführt werden. Eine Anmeldung oder Vormerkung ist hierfür nicht möglich. Wenn Sie Interesse einem Seminar oder einer Studienreise aus diesem Bereich haben, abonnieren Sie hier den Newsletter der Stiftung. Sobald uns weitere Einzelheiten zu einer Reise oder einem Seminar vorliegen, werden Sie somit automatisch von uns informiert.

7. Wer wählt die Teilnehmer der Studienreisen aus?

Die Nachfrage nach den Studienreisen der Willy Scharnow-Stiftung für Touristik ist sehr groß, so dass meist mehr Anmeldungen vorliegen als uns Plätze zur Verfügung stehen. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt in der Regel unter Beteiligung der Partner/ Sponsoren (Airlines, Fremdenverkehrsämter) und nicht nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

8. Woran kann man erkennen ob eine Studienreise bereits ausgebucht ist?

Alle Studienreisen und Tagesseminare sind nach einem Ampelsystem farblich gekennzeichnet. Die Farben haben folgende Bedeutung:

Diese Reise ist buchbar.

Diese Reise ist buchbar.
Es stehen noch freie Plätze zur Verfügung, die nach Rücksprache mit den Partnern vergeben werden. Dies bedeutet jedoch keine Garantie für eine Bestätigung.

Anmeldung noch möglich, aber bereits hohe Nachfrage.

Anmeldung noch möglich, aber bereits hohe Nachfrage.
Die Teilnehmer für diese Reise wurden noch nicht ausgewählt, es haben sich aber bereits zahlreiche Interessenten angemeldet.

Nur noch Wartelistenbuchung möglich.

Nur noch Wartelistenbuchung möglich.
Die Teilnehmerauswahl für diese Reise ist bereits erfolgt, die Warteliste ist aber noch überschaubar.

Keine Anmeldung mehr möglich.

Keine Anmeldung mehr möglich.
Gründe:
- Die bestehende Warteliste ist lang. ODER:
- Die Zahl der Anmeldungen ist sehr hoch.

 

 

9. Kann man sich für mehrere Studienreisen anmelden?

Sie können sich für mehere Reisen anmelden. Jedoch bitten wir zu beachten, dass beispielsweise bei einer Bestätigung von zwei Reisen, die sich terminlich überschneiden, der Anmelder ggf. anfallende Stornokosten selbst zu tragen hat.

10. Können sich mehrere Expedienten aus einem Büro anmelden?

Zu den Studienreisen der Stiftung können sich mehrere Expedienten aus einem Büro anmelden. Es wird für die gleiche Reise jedoch maximal ein Expedient aus einem Büro bestätigt. Selbstverständlich können sich mehrere Expedienten aus einem Büro für verschiedene Studienreisen anmelden. Bei kurzfristig freien Plätzen sind Ausnahmen möglich.

11. Wann erhält der Anmelder Nachricht über seine Teilnahme?

Wir versenden in der Regel ca. 14 Tage nach Anmeldeschluss zeitgleich entweder Ihre Teilnahmebestätigung per Post oder Ihre Wartelistenbestätigung per E-Mail. Alle nicht bestätigten Personen - d.h. wenn unsere Partner Sie leider nicht direkt als Teilnehmer ausgewählt haben - werden auf eine Warteliste gesetzt. Auch hier existieren keine Prioritäten; nachrückende Personen werden in der Regel von unseren Partnern nach deren Kriterien von der Liste ausgewählt.

12. Wann erhalten die Teilnehmer Ihre Reiseunterlagen?

Die Teilnehmer einer Studienreise erhalten Ihre Unterlagen in der Regel etwa 10 Tage vor Abreise. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen erst nach Zahlungseingang verschickt werden .

13. Wer begleitet welche Reise seitens der Stiftung?

Die Studienreisen werden von erfahrenen, ehrenamtlich tätigen Reisebegleitern (meist Touristiker im Ruhestand) oder Stiftungsmitarbeitern begleitet. Die Zuordnung erfolgt nach deren Erfahrung, Interesse und Verfügbarkeit. Eine Übersicht der aktuell für die Stiftung tätigen Reisebegleiter finden Sie hier. 

14. Welche Stornierungsbedingungen/Rücktrittsregelungen gelten für die Reisen der Stiftung?

Sofern nicht abweichend in der Reiseausschreibung angegeben, finden Sie die gültigen Reisebedingungen hier.

15. Kann man sich nach Ablauf der Anmeldefrist noch für eine Reise anmelden?

Eine Anmeldung ist je nach Verfügbarkeit von Teilnehmerplätzen auch nach Anmeldeschluss noch möglich; Sie erkennen dies anhand des Reisekoffer-Ampelsystems.

16. Welche Leistungen beeinhalten die Reisen der Stiftung?

Die Teilnahmegebühr beeinhaltet die An-/Abreise (entweder Flug ab/bis Deutschland ins Zielgebiet oder die Anreise mit der Deutschen Bahn) sowie Unterkunft im Doppelzimmer und Verpflegung (in der Regel mindestens Halbpension ; Getränke müssen gegebenenfalls selbst gezahlt werden). Einzelheiten und Abweichnungen entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Außerdem enhalten ist das Programm (z.B. Besichtigungen).
Trinkgelder z.B. für Busfahrer, Kellner, Guides sind nicht in der Teilnehmegebühr enthalten und müssen seperat vor Ort entrichtet werden.

17. Kann man für mehrere Sprachkurse eine Förderung erhalten?

Da die Willy Scharnow-Stiftung immer eine große Anzahl an Bewerbungen für eine Sprachkursunterstützung erhält, wird erst einmal nur ein Sprachkurs finanziell gefördert.

18. Können Wünsche zur Zimmerbelegung oder Alternativanmeldungen bestätigt werden?

Ihre Wünsche zur Zimmerbelegung können Sie uns gerne per E-Mail zusenden. Wir werden diese an die entsprechenden Stellen weiterleiten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Umsetzung trotz aller Bemühungen weder bestätigt, noch garantiert werden kann.

19. Kann man sich für ein Stipendium bewerben, obwohl noch kein Praktikumsplatz feststeht?

Es können leider nur vollständig ausgefüllte, ordentliche Förderanträge bearbeitet und gegebenenfalls genehmigt werden.

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