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Stipendiumsrichtlinien

Die WILLY SCHARNOW-STIFTUNG FÜR TOURISTIK fördert junge Touristiker mit Ausbildungsschwerpunkt in Deutschland, die zur Vervollständigung ihrer Kenntnisse eine begrenzte Zeit in einem touristischen Unternehmen im Ausland als Praktikant tätig werden wollen mit einer monatlichen Unterstützung von € 180,00.

Gefördert werden:

  1. Reiseverkehrskaufleute mit abgeschlossener Berufsausbildung (innerhalb von 3 Jahren nach Ausbildungsende)
  2. Studenten des Studiengangs BWL-Touristik an einer anerkannten Hochschule (Fachhochschule / Akademie) mit oder ohne abgeschlossener Berufsausbildung zur Reiseverkehrskauffrau / zum Reiseverkehrskaufmann

Vorrangig werden Bewerber unterstützt, die keine anderweitige Vergütung und/oder Unterkunft bzw. Verpflegung während ihres Praktikums erhalten.

Folgende Kriterien müssen für die Antragstellung erfüllt werden:

  • Antragstellung mindestens 3 Monate vor Tätigkeitsaufnahme
  • befristete Tätigkeit als Praktikant(in) für mindestens 4 Monate / maximal 1 Jahr in einem Tourismusunternehmen außerhalb Deutschlands
  • keine Tätigkeit innerhalb des bisherigen Unternehmensverbundes / Konzerns
  • quartalsweise formlose Tätigkeitsbestätigung durch den Geschäftsführer / Büroleiter des ausländischen Unternehmens
  • Angemessenheit der Leistungsgewährung im Sinne der Stiftung



Folgende Unterlagen werden bei Antragstellung benötigt:

  • Praktikantenvertrag
  • IHK-Abschlusszeugnis und/oder Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweise über bisherige Tätigkeiten
  • Kurzer Lebenslauf


Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das Formular und legen Sie die notwendigen Nachweise bei. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den Antrag erst bearbeiten können, wenn die Unterlagen vollständig sind.


Frankfurt, im September 2007

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